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   BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19   

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BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19 (https://dejure.org/2019,36696)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2019 - 4 StR 367/19 (https://dejure.org/2019,36696)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 (https://dejure.org/2019,36696)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Abs. 1 StGB; 35 BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose: Voraussetzung der naheliegenden Wahrscheinlichkeit); Zurückstellung der Strafvollstreckung (Verhältnis zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 35 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung; Vorliegen einer Gefahr der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger und auf den Hang ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung; Vorliegen einer Gefahr der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger und auf den Hang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 554/15

    Keine Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln des ohne Einfluss auf den

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19
    Schließlich lässt sich die bereits im Urteil erteilte Zustimmung des Landgerichts, die Vollstreckung der Strafe gemäß § 35 BtMG zurückzustellen, mit der Annahme einer fehlenden bzw. nicht zu weckenden Therapiebereitschaft des Angeklagten nicht in Einklang bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209).

    Die erteilte Zustimmung lässt zudem besorgen, dass das Landgericht das Rangverhältnis verkannt hat, demzufolge die Unterbringung nach § 64 StGB der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG vorgeht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209 mwN).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19
    Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18, Rn. 11, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2019, 400; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18

    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19
    Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18, Rn. 11, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2019, 400; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    a) Die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB setzt die "begründete' bzw. "naheliegende' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten voraus (BGH, Urteile vom 22. November 2018 - 4 StR 356/18 Rn. 10 mwN und vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90 Rn. 4; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6), wobei die Frage der Wiederholungsgefahr aufgrund einer umfassenden Gesamtabwägung zu beantworten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6 und vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 11).

    Faktoren, die eine solche Gefahr begründen, können sich aus der Persönlichkeit des Täters ergeben, seinem bisherigen Rauschmittelkonsum - Zeitraum, Menge und Art -, Vorleben, Vorstrafen, Vorahndungen, Nachtatverhalten und Anlasstat (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6).

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Eine bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 343/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr der zukünftigen Begehung

    Dies erfordert eine umfassende Gesamtabwägung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 mwN), wobei sich Anhaltspunkte hierfür etwa aus der Persönlichkeit des Täters, seinem bisherigen Rauschmittelkonsum, seinem Vorleben und seinen Vorstrafen ergeben können (BGH NStZ-RR 2020, 170).
  • BGH, 22.11.2021 - 5 StR 368/21

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Diese ginge einer Therapie nach § 35 BtMG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 mwN).
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